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   BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03   

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https://dejure.org/2004,15595
BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03 (https://dejure.org/2004,15595)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2004 - VII B 370/03 (https://dejure.org/2004,15595)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2004 - VII B 370/03 (https://dejure.org/2004,15595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Schlüssigkeit der Darlegung des Revisionsgrundes aus § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) - Schlüssiges Vorbringen des Revisionsgrundes der Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Richtige Einreihung von Waren in den Zolltarif (HS oder KN) durch ...

  • Judicialis

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz in Zolltarifsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.09.2002 - VII B 224/02

    Grundsätzliche Bedeutung in Zolltarifsachen; Tarifierung von Elektro-Laufbändern

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03
    Geht es in einer Zolltarifsache allein darum, ob die Finanzbehörde eine Ware zutreffend in den Zolltarif (Harmonisiertes System --HS-- oder KN) eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzlichen Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung entscheidende Bedeutung zu (vgl. Senatsbeschluss vom 20. September 2002 VII B 224/02, BFH/NV 2003, 89, 90).

    Gewisse Mindestdarlegungen in dieser Richtung sind auch deswegen unabdingbar, um dem BFH als Beschwerdegericht die Prüfung der Frage zu ermöglichen, ob sich ggf. Auslegungszweifel oder Gültigkeitsbedenken in Bezug auf das anzuwendende gemeinschaftliche Zolltarifrecht ergeben könnten, die zur Zulassung der Revision schon deshalb zwängen, weil im Revisionsverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einzuholen wäre (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 89, 90).

  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03
    Um eine Divergenz schlüssig darzulegen, muss der Beschwerdeführer einen tragenden und abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung einerseits sowie aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander derart gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, 820; vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80).
  • BFH, 04.12.2000 - V B 15/00

    GmbH-GF nicht selbständig tätig

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03
    Um eine Divergenz schlüssig darzulegen, muss der Beschwerdeführer einen tragenden und abstrakten Rechtssatz aus der Vorentscheidung einerseits sowie aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander derart gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, 820; vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80).
  • BFH, 14.06.1994 - VII R 104/93

    Tarifierung von Siebdrucken

    Auszug aus BFH, 22.04.2004 - VII B 370/03
    Unbeschadet dessen, dass es sich bei der Anm. 2 zu Kap. 97 KN um eine Rechtsnorm handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1994 VII R 104/93, BFHE 175, 155, 157, BStBl II 1994, 777), wird das tatsächliche Vorbringen der Klägerin nicht durch die für den Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) gedeckt.
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